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Prüfung

Eine Blitzschutz-Anlage ist eine sicherheitstechnische Einrichtung und unterliegt entsprechenden Prüf- und Wartungspflichten durch den Betreiber der Anlage. Für bestimmte Einrichtungen / Gebäudetypen ist eine Blitzschutzanlage gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu gehören, Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten ab einer bestimmten Größe, Kirchen, etc.. Für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen gilt die DIN 0185-305 Teil 3 Abschnitt 3. Hier werden für unterschiedliche Gebäudeklassen unterschiedliche Prüf-Intervalle festgelegt. Für die Feststellung der Schutzklasse ist eine Risikobewertung durchzuführen. Gemäß DIN EN 62305-3 Beiblatt 3, Abschnitt 2, sind Altanlagen sinngemäß einer Blitzschutzklasse zuzuordnen. Die Schutzklasseneinteilung entspricht den Empfehlungen der VdS-Richtlinie 2010.

Für die meisten Gebäude (Blitzschutzklasse III und IV) gilt, dass nach
2 Jahren eine Sichtprüfung
4 Jahren ein vollständige Prüfung
durchzuführen ist.

Bei Gebäuden von hoher Schutzbedürftigkeit oder falls eine wesentliche Beeinflussung durch eine aggressive Umgebung auf das Blitzschutzsystem besteht, so ist eine umfassende Prüfung jährlich vorzunehmen.
Die Prüffristen können abweichen, wenn Forderungen von Sachversicherer oder Auflagen von Behörden vorliegen.

Diese Prüfintervalle sind bindend vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. Im Falle eines Schadens wird der Sachversicherer den Nachweis der regelmäßigen Prüfung verlangen und ggf. davon eine Schadensregulierung abhängig machen.

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