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Ihr Sachverständiger

Schutzziel der Prüfungen
Durch die Prüfung soll die Funktion des Blitzschutzsystems gegenüber direkten und indirekten Blitzschutzeinwirkungen für Leben, Inventar, technische Ausrüstungen der baulichen Anlage, (Gebäude) Betriebstechnik und Sicherheitseinrichtungen sowie für die bauliche Anlage selbst in Verbindung mit nachfolgenden Instandsetzungsmaßnahmen gewährleistet werden.

 

Wann ist nach Baurecht Blitzschutz erforderlich?
Jedes Bauvorhaben unterliegt gewissen Vorschriften und benötigt eine Baugenehmigung. Bereits bei der Stellung eines Bauantrages entscheidet der Bauherr oder Betreiber des Gebäudes, ob er
– per Gesetz z.B.
Bauordnungsrecht, Arbeitsschutzgesetz z.B. Betriebssicherheitsverordnung oder
technische Regeln für Betriebssicherheit oder aus Eigeninitiative ein Blitzschutzsystem errichtet.

Es ist darauf zu achten, dass naheliegende Gefahren auch dann zu vermeiden sind, wenn sie sich aus den einschlägigen DIN/VDE-Vorschriften nicht ergeben.    
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